Hallo zusammen!
Folgende Situation:
Wir haben uns letztes Jahr in Baden-Württemberg ein zu bebauendes Grundstück zum Preis von 60000 € gekauft. Der Immobilienmakler hat uns beim Kauf des Grundstücks eine Vermittlungsprovision von 5042,02 € exklusive Mehrwertsteuer (957,98 €) in Rechnung gestellt.
Diese ist natürlich viel zu hoch, wie wir jetzt festgestellt haben. Besteht eine Chance diesen Vorgang nachträglich anzufechten bzw. vom Immobilienmakler den überbezahlten Teil zurückzuholen?
Grüße
Jens