Auf keinen Fall eine Zahlung leisten. Zur Polizei gehen wäre eine Möglichkeit, es liegt azwar derzeit kein Schaden vor, aber evtl. wäre eine Anzeige wegen versuchten Betrugs hier ratsam.

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Wer Haftet für eine Garderobe in diesem Fall?

Hey, ich war gestern auf einer Abiparty, also eine Fete um Geld für zukünftige Abiveranstaltungen zu finanzieren (Eintritt 8€). Ich habe dort meine Jacke in einer Garderobe abgegeben gegen ein Entgelt von 1€. Auf der Garderobe war ein Schild mit der Beschriftung „Für die Garderobe wird nicht gehaftet“. Die Garderobe war zwar in Blickkontakt, jedoch nicht zugänglich. Zur Identifizierung war auf meiner Jacke eine Nummer (452), welche sie auch auf meine Bändchen schrieben. Als ich zurück kam um meine Jacke zu holen war sie nicht auffindbar und eine Schülerin (Personal für die Garderobe) berichtete mir, das vorhin eine Person kam die sagte, dass es Ihre Jacke ist und sie haben, ohne die Nummer zu prüfen, ihm die Jacke ausgehändigt. Wie ich im Nachhinein erfuhr, ist die Garderobe für maximal 200 Personen/Gegenstände gemacht worden, jedoch wurden weitaus mehr als 200 Gegenstände gegen ein Entgelt entgegen genommen worden (Ich hatte die Nummer 452)

Als ich die Veranstalterin daraufhin kontaktierte und sie mit meinen bisherigen Recherche Ergebnisse konfrontierte, argumentierte sie damit, dass es eine Privat Veranstaltung war und man die Garderobe in Blickkontakt hätte haben können. Die Garderobe war aber ein maximal 15qm große Raum im Untergeschoss (Musik war im 1. Stock) und es waren eine Menge Leute dort. Die Garderobe ist hinter einer Theke gewesen und es waren wie gesagt über Gegenstände aufgezeichnet, sodass man keine Überblick haben konnte.

Wie gehe ich am besten jetzt vor? Bin ich überhaupt im Recht? Haben ihre Argumente Gewicht?

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Hallo,

ich würde sagen, dass du durch das Abgeben deiner Jacke an der Garderobe gegen ein Endgeld mit den Veranstaltern einen Verwahrungsvertrag geschlossen hast. Hierfür spricht zum einen das Geld, dass du gezahlz hast, aber auch dass eine gesondert eingerichtete Garderobe in einem seperaten Raum vorhanden war. Das Schild "für die Garderobe wird nicht gehaftet" berechtigt den Betreiber meiner Meinung nach nicht zu einem Haftungsausschluss, da Sinn und Zweck eines Verwahrungsvertrages je eben die Aufbewahrung der Sache ist.

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