Antwort
Dein Arbeitgeber bei der Teilzeitstelle ist dein Hauptarbeitgeber. Er hat theoretisch das Recht dir eine weitere Tätigkeit zu verbieten wenn er der Meinung ist diese kollidiert mit den Interessen deiner Haupttätigkeit (z.B. zeitlich oder inhaltlich). Ich denke darauf zielt die Frage bei der freiberuflichen Tätigkeit ab.
Also einen Hauptarbeitgeber hast du jedenfalls, also kreuze "ja" an und kläre auf jeden fall die Nebentätigkeit mit deinem Hauptarbeitgeber ab.