Ja, das ist möglich. Die letzte Auszahlung auf Gründungszuschuss muss länger als 24 Monate her sein, was ja bei Dir gegeben ist.

Nachlesbar unter:
https://www.mein-gruendungszuschuss.de/

Businessplan erstellen lassen:
https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/gruendungszuschuss/businessplan-erstellen-lassen

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Ja, weil Du dann selbständig bist.

Hier gibts weitere Infos dazu:

https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/soziale-absicherung-krankenversicherung-rentenversicherung-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige

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Wenn Du den Gründungszuschuss meinst jaein:

  • selbst kündigen: dann hast Du i.d.R. eine ALG1-Sperrzeit, danach bist Du antragsberechtigt
  • teil-selbständig: für den Gründungszuschuss musst Du eine hauptberufliche Gründungsabsicht haben
  • „zustehen“: der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung (kein Rechtsanspruch). Du musst Deine fachliche und persönliche Eignung sowie einen tragfähigen Businessplan vorweisen.

Hier mehr Infos:

https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/wie-bekomme-ich-den-gruendungszuschuss-in-2022

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Ich habe mir meinen Businessplan von https://www.mein-gruendungszuschuss.de/ sehr kostengünstig erstellen lassen. Die haben auch einen sehr umfangreichen Blog, da findest Du eigentlich alles zum Gründungszuschuss. Hier der Blogbeitrag könnte am Besten zu deiner Frage passen:

https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/wie-bekomme-ich-den-gruendungszuschuss-in-2022

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Jeder ALG1-Empfänger mit mind. 150-Tage-Restanspruch auf ALG1.

Hier gibts ein gutes Video und Blogbeitrag dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=4EYQMGeaJ_c

https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/wer-hat-anspruch-auf-den-gruendungszuschuss

Beachte aber, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, d.h. Deine Sachbearbeiterin entscheidet über die Bewilligung (kein Rechtsanspruch).

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