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daggi282

21.10.2022
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Erste Frage gestellt.
daggi282
21.10.2022, 17:22

Lohnsteuerhilfeverein VLH e. V. möchte trotz Tod der Beraterin ein Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen, was tun?

Meine Beraterin erkrankte schwer und sagte mir, dass sie meine Steueterklärung nach Genesung sofort erstellen wird. Sie bat mich, die Schreiben der VLH zu ignorieren und erst zu bezahlen, wenn sie die Steuererklärung erstellt hat.

Dazu konnte es leider nicht mehr kommen und ich war gezwungen mir einen neuen Steuerberater zu suchen.

Ich war mir sicher, ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten.

Die Information über eine neue Ansprechpartnerin kam viel zu spät.

Nun fordern sie von mir 2 Mitgliedsbeiträge zu Unrecht, wie ich finde.

Ein Sonderkündigungsrecht sollte bei Tod einer Beraterin wirksam sein.

Das Wort "Kundenkulanz" scheinen sie nicht zu kennen.

Seit Jahren werde ich nun mit Forderungen attackiert und wir drehen uns immer im Kreis.

Das Gericht schickt immer die Schreiben hin und her und hat bisher noch kein Urteil gefällt.

Was raten Sie mir?

Todesfall, Sonderkündigungsrecht
2 Antworten
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