Hallo liebe Finanzfrage-Community,

anscheinend ist die Konstellation eher selten, jedenfalls finde ich im Netz keine verlässliche Info zu dem Thema.

Ich wurde nach dem Tod meiner leiblichen Mutter als Kind von meiner Stiefmutter adoptiert. Ich bin heute 40 Jahre alt und wurde im Testament meiner Großmutter meiner leiblichen Mutter berücksichtigt.

Da ich jedoch laut der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Pflichtteil hätte, würde ich gerne wissen, wie es mit der Erbschaftssteuer gehandhabt ist.

Kommt hier die Besteuerung nach direktem Enkelkind mit den entsprechenden Freibeträgen zum tragen, oder muss ich Steuer bezahlen, als wäre ich nicht verwandt?

Vielen Dank für eure Unterstützung!