Danke für eure Antworten erstmal, aber soweit mir bekannt ist, besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus allen Personen die vom Amt Geld beziehen. Wenn dann wären wir doch eine Haushaltsgemeinschaft und da gibt es ja andere Regeln als bei einer Bedarfsgemeinschaft!?? Deswegen kann ich das alles nicht ganz nachvollziehen.

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