ob es pauschbeträge für arbeitsmittel gibt?
früher gab es mal berufsbezogene pauschbeträge (im ganz alten "Der kleine KONZ") so etwa 1995... im neueren KONZ (Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung) aus 2008/09 steht nix mehr davon...
aus meinem kleinen ARCHIV zu Werbungskosten: ARBEITSMITTEL sind Berufkleidung, Berufs-Werkzeug, Reparatur Berufskleidung, Wäsche Berufskleidung: Kochwäsche: ___ Waschgänge a ___ kg x 1,82 DM = ___ DM Buntwäsche: ___ Waschgänge a ___ kg x 1,74 DM = ___ DM SUMME___ DM
Gemäß: BFH vom 29.06.1993-BStBl 1993 II S. 837 und S. 838
Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, daß es sich bei den Richtsätzen nicht etwa um Pauschbeträge handelt, auf die ein Anspruch besteht. Diese sollen vielmehr lediglich als Anhalt für eine möglichst gleichmäßige Beurteilung von geltend gemachten Aufwendungen dienen. Bis zu diesen Sätzen können derartige Aufwendungen im allgemeinen ohne Nachweis als Werbungskosten anerkannt werden, wenn davon auszugehen ist, daß tatsächlich Ausgaben in dieser Höhe entstanden sind.
Gemäß: OFD Berlin St 4211-S 2354-7/79 vom 22.11.1984
BESTIMMT NICHT MEHR AKTUELL (oder doch?)