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christrose1963

01.07.2010
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christrose1963
03.07.2010, 23:16
Hartz IV:Kann die Familie bei übersteigendem Vermögen des Kindes diesen Überhang verbrauchen ?

Unser Hartz IV Antrag wurde abgelehnt, weil meine Tochter auf ihrem Sparbuch übersteigendes Vermögen hat. Dieses hat ihre Oma für ihre spätere Ausbildung für sie angespart. Das Sparbuch läuft auf dem namen meiner Tochter, allerdings können nur wir als Erziehungsberechtigte an das Geld, weil sie noch nicht volljährig ist. Da meine Tochter somit ihren Freibetrag übersteigt wurde unser Antrag abgelehnt. Wie darf das Geld denn nun verbraucht werden? Darf ich damit offene Rechnungen bezahlen oder muss meine Tochter das Geld für sich verbrauchen? Was wird vom Amt anerkannt? Danke vorab für eure Hilfe!

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Antwort
von christrose1963
04.07.2010, 18:03

Danke für die Antworten. Muss denn ein neuer Antrag gestellt werden? Er wurde erst letzte Woche abgelehnt. Kann ich nicht einfach nachweisen, dass das Geld verbraucht worden ist und der Antrag wird ab dem Tag des Verbrauches genehmigt. So müßte ich ja alles wieder einreichen. Muss das tatsächlich sein. Alles andere hat sich ja nicht geändert!?

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