eine solche klausel im mietvertrag hat keinen bestand wenn es um kleintiere geht. die von dir genannten tiere dürfen gehalten werden ohne den vermieter um erlaubnis zu fragen, auch wenn dem vermieter das nicht passt und trotz der klausel im mietvertrag. bei katzen und hunden gilt das allerdings nicht. für deren haltung muss der vermieter seine zustimmung geben.