Antwort
Da es eine Rechnung eines Kleinunternehmers ist, musst du keine USt. an dein Finanzamt abführen, darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Da ich selbst nicht bilanziere oder so ein Buchhaltungsprogramm verwnende, habe ich grad recherchiert, das würde dann als Fremdleistung gelten. Aber bitte noch einmal nachprüfen :)