Frage stellen
    • Neueste Fragen
    • Gute Fragen
    • Offene Fragen
    • Noch eine Antwort, bitte
    • Frage stellen
    • Neue Antworten
    • Hilfreichste Antworten
    • Aktien
    • Anlage
    • Bank
    • Banken
    • Börse
    • Finanzamt
    • Geld
    • Geldanlage
    • Hartz IV
    • Immobilien
    • Kredit
    • Mietrecht
    • Recht
    • Rente
    • Steuern
    • Versicherung
    • Alle Themen
  • Anmelden
Frage stellen
  • Anonym Fragen stellen
  • Schnell Antworten erhalten
  • Jetzt einsteigen
Profil Fragen Antworten Antworten
1

bobbayer

10.02.2019
Übersicht
0
Hilf. Antw.
0
Antworten
1
Frage
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Frage von bobbayer
10.02.2019, 12:27
Kann das FA den Bruttoarbeitslohn im Bescheid erhöhen obwohl Arbeitgeber auf Lohnabrechnung einen niedrigeren angegeben hat?

Ich habe vom FA den Bescheid für 2017 erhalten und festgestellt, dass diese mein Bruttogehalt um 6.745 Euro erhöht haben und begründen dies wie folgt

" Auf Grund einer Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug (§41c EStG), wurde der Bruttoarbeitslohn um 6.746 Euro erhöht".

Hintergrund: ich habe beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerfreibetrag von 10.000 Euro im Jahr eintragen lassen.

Meine Frage nun, ob das FA einfach so den Bruttoarbeitslohn (obwohl dieser nie vom Arbeitgeber in der Höhe gezahlt wurde) am Blatt Papier erhöhen kann damit sie Ihre vom Arbeitnehmer nicht abgeführte Lohnsteuer (wg. Lohnsteuerfreibetrag) zurück bekommt?

Oder kann ich Einspruch einlegen, und wenn ja mit welcher Begründung.

Frage ist zudem da ich die Jahre zuvor auch immer bereits 10.000 Euro Freibetrag beim Arbeitgeber eintragen lies, und bei den Bescheiden in den Vorjahren nie diese "nachträgliche" Bruttoarbeitslohnerhöhung vom FA begründet bekommen habe.

Lohnsteuer, steuerbescheid
2 Antworten

finanzfrage

  • Frage stellen
  • Stöbern
  • Neue Antworten
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien

Partner

  • Partner werden

Unternehmen

  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über unsere Werbung
  • AGB

Einfach mehr erfahren.

finanzfrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤