Ich habe vom FA den Bescheid für 2017 erhalten und festgestellt, dass diese mein Bruttogehalt um 6.745 Euro erhöht haben und begründen dies wie folgt
" Auf Grund einer Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug (§41c EStG), wurde der Bruttoarbeitslohn um 6.746 Euro erhöht".
Hintergrund: ich habe beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerfreibetrag von 10.000 Euro im Jahr eintragen lassen.
Meine Frage nun, ob das FA einfach so den Bruttoarbeitslohn (obwohl dieser nie vom Arbeitgeber in der Höhe gezahlt wurde) am Blatt Papier erhöhen kann damit sie Ihre vom Arbeitnehmer nicht abgeführte Lohnsteuer (wg. Lohnsteuerfreibetrag) zurück bekommt?
Oder kann ich Einspruch einlegen, und wenn ja mit welcher Begründung.
Frage ist zudem da ich die Jahre zuvor auch immer bereits 10.000 Euro Freibetrag beim Arbeitgeber eintragen lies, und bei den Bescheiden in den Vorjahren nie diese "nachträgliche" Bruttoarbeitslohnerhöhung vom FA begründet bekommen habe.