Wenn Du eine Generalvollmacht hast (notariell beurkundet) tritts Du die Rechtsnachfolge an und die Bank muß die gg. der Vollmachtgeberin bestandenen Verpflichtungen dir gegenüber erfüllen. Kontoauszüge soweit vertraglich vereinbart kann die Bank (odr muß die Bank) wenn s im Vertrag steht duplizieren. Vielleicht gibt es auch im Bankenrecht ein Regelung.

Aber hier scheint der Bruder kontrollieren zu wollen. Informationen nicht immer gleich herausrücken, sonst stehen schnell die Anwälte auf der Matte. Informationspflicht des Vollmachtinhabers nur für erbrechtlich begründete Informationen pflicht. Da würde ich zunächst mauern und warten ob Ansprüche kommen. Auch die Geschwister die etwas wollen seien vor rechtlichen Maßnahmen gewarnt. Das kann ins Auge gehen und ihr habt nachher nix mehr, dafür aber die Rechtsberater.