Ich würde es davon abhängig machen, um wie viel DM es sich insgesamt handelt. Und dann entscheiden.
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Solange der Dispo nicht komplett ausgereizt ist sicherlich.
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Da der Kaufvertrag ja wohl mit dem Bauunternehmen geschlossen wurde, haftet dieses für alle Mängel. Es ist einzig und allein Sache des Bauunternehmens, wenn hier Subunternehmen beauftragt wurden. Das Risiko liegt in diesem Falle beim Bauunternehmen. Ich denke, da sollten die Käufer abgewimmelt werden.
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In der Tageszeitung stand, dass die Waren auf Rechnung geliefert werden sollen. Da soll dann auch ein 14tägiges Rückgaberecht dabei sein. Wie bei jeder anderen Versandhausbestellung.