Antwort
danke für die antworten, der beitrag da hat mich sehr verunsichert ....
Witwer haben nur dann Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn sie Kinder unter 18 Jahren betreuen.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bundesrat-will-bei-Witwen-sparen/story/16810217