Hallo, diese Frage solltest du wohl besser bei der Deutschen Bahn stellen. Ich kann sie dir aber zufällig auch beantworten.

Sofern du deine BahnCard vergessen hast kannst du zwar das ermäßigte Ticket kaufen, musst aber im Zug nachzahlen (den vollen Reisepreis). Innerhalb von 14 Tagen musst du dann nachweisen, dass du eine gültige BahnCard besitzt, dann bekommst du das nachgezahlte Geld zurück - gegen eine Gebühr von 15 Euro!!!

Also lieber nochmal ins Portemonaie sehen bevor es losgeht ;)

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Also die meisten Menschen tragen Portemonaie und Handy in der gleichen Tasche, ohne dass etwas passiert.

Tatsächlich ist es meiner Mutter aber mal passiert, dass eine neue Handtasche ihre EC-Karte lahmgelegt hat, weil die Tasche so einen starken Magneten als Verschluss hatte.

Vielleicht liegt es also nicht an deinem Handy, sondern an der Tasche.

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Wie du schon sagst: die Empfehlung ist unverbindlich. Deshalb muss sich der Einzelhändler nicht daran halten. Eine verbindliche Preissetzung des Zulieferers gibt es in Deutschland übrigens nur bei Büchern. Der Ausschluss vom Liefern aufgrund zu niedriger Preise wie Snoopy155 beschreibt ist meines Wissens nach wettbewerbswidrig und zieht eine Strafe für den Zulieferer nach sich.

Der Effekt von unverbindlichen Preisempfehlungen liegt meiner Meinung nach darin, dass sie einen Refernzpunkt bilden: Bei der Preissetzung orientiert sich der Einzelhändler daran, die Abweichung ist nie besonders groß.

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