die absetzbaren kosten setzen sich bei euch nur noch aus den lfd. betriebskosten zuzüglich AfA und direkt zuzuordnenden aufwendungen zusammen. ein ansatz der ortsüblichen miete wird mit sicherheit nicht anerkannt. gruss bandido

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Da die KiSt an die einkommensteuer gekoppelt ist, wird auch nur dann KiSt fällig ,wenn auch ESt erhoben wird. gruss bandido

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