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anne2810

09.08.2011
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Morgenstern
22.08.2011, 14:50
Wie ist es mit der Versteuerung Kurzarbeitergeld - muß man es bei Steuererklärung angeben?

Versteuerung Kurzarbeitergeld - wer kennt sich aus? Freund hatte 2010 kurz Kurzarbeit und fragt sich nun wie er steuerlich damit umgehen muß. Denke Euch.

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Antwort
von anne2810
23.08.2011, 07:47

Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt letztendlich wird es doch mit versteuert. Durch das Kurzarbeitergeld erhöht sich der persönliche Steuersatz. Gib das Kurzarbeitergeld in der Anlage N an(da gibt es auf der ertsen Seite eine Zeile für Einnahmen, die dem Progressionsunterhalt unterliegen). Füge der Steuererklärung noch einen Nachweis bei, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

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