Viele von uns hatten Probleme mit diesem Kredit bzw. haben es immer noch. Schau mal hier nach:

http://www.finanzfrage.net/frage/kredit-zur-sofortigen-rueckzahlung-faellig---was-kann-ich-nun-tun

Was die Schufa betrifft, so muss sich sowohl die CoBa als auch das Inkassounternehmen an Paragraph 28 BDSG halten, welches (seit 2010 - glaube ich) die Rechte der Banken bzgl. der Weiterleitung von Daten an die Schufa einschränkt.

WICHTIG: Deine sämtlichen Auseinandersetzungen mit der CoBa oder dem Inkassounternehmen sollten SCHRIFTLICH ablaufen. Das ist ganz, ganz wichtig für mögliche Diskussionen mit der Schufa (oder Gericht), die in der Zukunft auf dich zukommen könnten. Die CoBa und wahrscheinlich viele Inkassobüros versuchen gerne diese Angelegenheiten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Tatsache ist, dass die Verträge bei der Coba dann trotzdem woanders erstellt werden und schnell eine Überraschung auf dich warten kann. Daher alles SCHRIFTLICH klären! kaufe dir schon einmal einen dicken Ringordner...

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