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annamae

07.11.2011
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FlyingPaw
07.11.2011, 15:23
Verplegungsmehraufwand vorhanden?

Die berufliche Tätigkeit setzt mit vorhandenem Dienstwagen auch Kundenbesuche voraus. Längere Arbeitszeiten wie 8 Stunden sind ja auch mal nötig. Kann man diese Mehrarbeit auch als Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen, wenn z. Beisp. Nachtkontrollen gemacht wurden und die eigentliche Arbeit tagsüber auch normal gemacht wurde?

Bzw. für einen begrenzten Zeitraum wurde eine fachliche Urlaubsvertretung in einem Kundenobjekt durchgeführt, die zwar meist nicht ganztägig war, aber eine mehr wie 8 und teilweise 14-stündige Abwesenheit nötig machte, weil nach den Vertretungsstunden noch die eigene Arbeit im Büro gemacht werden musste.

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Antwort
von annamae
07.11.2011, 15:30

Ja man kann es ansetzen, wenn der Arbeitgeber keine VMA´s zahlt. Das Finanzamt freut sich sehr über eine bestätigung des Arbeitgebers aus der hiervorgeht wann und wiel ange eine Dienstreise, bzw. Abwesenheit vom Arbeitsplatz dauerte. Sollte der Arbeitgeber VMA´s in der Reisekostenabrechnung vergüten kann man diese nicht mehr geltend machen. Die vergüteten VMA´s werden mindestens 1x jährlich auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

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