Aufgrund der Fragestellung bin ich unsicher wer hier als Käufer, als rechtlich bindende Person in diesem Fall gilt.

Als Käufer kannst Du ein abweichendes Konto angeben, egal wo Du es hinversendet haben willst. Käufer bist somit noch immer Du, AUßER es wurde sich mit den Logindaten von Ihr sich angemeldet - verstehe ich aber aus der gestellten Frage aber anders.

Wenn Du dich angemeldet hast giltst Du auch als Käufer. Daher wird der Verkäufer sich auch an Dich halten, egal wem das Konto gehört und an welche die Lieferadresse Du es gesendet haben willst (auch sinnvoll um Missbrauch vorzubeugen).

Gesetzt dem Vertrauen in die Person und auf dessen Wort wäre ich in Vorkasse mit meinem Konto gegangen und hätte dies bar als Ausgleich kassiert. Somit wäre ich Eigentümer und durch den Barverkauf wird Sie Eigentümerin.

Andererseits hätte sie sich doch auch selbst anmelden und kaufen können.

Beim Kauf treten die „allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers (Onlinehandel) als auch des Verkäufers in Kraft. Sehr oft geht die Ware erst nach vollständiger Bezahlung in Dein Eigentum über. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Bezahlung bleibt sehr oft die Ware Eigentum des Verkäufers der es zurückfordern kann und wird. Jede andere Lösung kann der Verkäufer als Eigentümer akzeptieren, muss er aber nicht.

Meine Ausführung bite als Hilfestellung verstehen da ich „nur“ Kaufmann bin und kein Jurist. Auf die Unterschiede beim Kauf zwischen Kaufmann und Kaufmann, Kaufmann und Privatperson oder nur unter Privatpersonen seie hiermit nochmals hingewiesen, wie oben beschrieben.

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Eigentlich wird neben der abweichenden Adresse auch immer der vollständige Name verlangt (Türklingelschild). Fahrer von Onlinebestelldiensten als auch reine Auslieferungsfahrer dürfen bei unvollständigen Names- und Adressdaten die Auslieferung eigentlich nicht vollziehen. Andererseits werden sie nur nach ausgelieferten Paketen bezahlt…. Daher erklärt sich auch eventuelle Nachfragen bei den Nachbarn ob diese das Paket entgegen nehmen.

Da jemand anderes das Paket als Geschenk bereits gekauft und bezahlt hat macht es Sinn das es auch beim Empfänger (Geburtstagskind) ankommt.

Wenn das Paket dem Empfänger nicht zugestellt werden kann gilt es als Vertragsstörung zwischen Käufer und Verkäufer. Eventuelle sich daraus ergebene Rücksendungskosten werden trotz Rücksendung und Rückerstattung dem Käufer auferlegt und verrechnet, WENN dies nicht ausdrücklich als „kostenfrei Rücksendung“ beim Kauf ausgelobt ist. Ungenauigkeit kosten.

Die Auslieferer haben eine echt harten, stressigen Job und sind nicht unbedingt dem deutschen Sprachgebrauch und in allgemeinen Gepflogenheiten hier geübt. Das kann Schwierigkeiten „auf der letzen Meile“ begründen.

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