Ab Rentenzahlung wird das Jobcenter die Zahlung einstellen. Du musstest doch sicher angeben, welche Leistung du erhalten hast. Die Rentenversicherung schließt sich mit dem Jobcenter kurz und dann wird eine Gegenrechnung gemacht. Der übrige gebliebene Betrag wird dir dann ausgezahlt.
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Ich bin der Meinung, dass Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
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Die vom Amt haben eine super Einstellung, nach deren Meinung soll man monatlich 30,00 Euro sparen, falls ein Gerät kaputt geht. Das ist leicht gesagt, wenn man eine unbefristete Anstellung beim Bund hat. Der Regelsatz lässt kein Spielraum zum Sparen übrig. Ich kaufe meine Sachen bei Werbung durch Support gelöscht. Lieber gebraucht kaufen und billig, als zu betteln.