Nein,das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

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Meines Wissens nach gibt es keine festen oder verbindlichen Regeln. Das hängt immer von den persönlichen Verhandlungen mit dem zuständigen Kundenberater der jeweiligen finanzierenden Bank ab. Nach einer Tilgungsaussetzung wird die Bank im Regelfall eine schnellstmögliche Rückzahlung der ausgesetzten Tilgungen verlangen, was dann zu einem später Zeitpunkt eine Erhöhung der monatlichen Tilgungsrate bewirken wird. Diese könnte dann je nach finanziellem Rahmen möglicherweise um so schwieriger zu erfüllen sein. Sorry, falls diese Antwort nicht Deine Hoffnungen erfüllt, aber von den Banken ist heutzutage sicherlich kaum ein Entgegenkommen zu erwarten.

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