Nein sie wohnt in Sachsen und nicht in der Schweiz , mit der Schweiz hat sie nix zutun.

ja das war etwas blöd ausgedrückt hatte versucht dies noch Zu ändern aber irgendwie ging es nicht 😓

gemeint ist :

meine Freundin aus Sachsen hatte gestern ( Freitag ) früh am Morgen die Polizei bei sich vor der Tür , laut Nachbarn sollen diese nicht leise gewesen sein ( gegen die Tür gehämmert & Sturm klingeln ) leider war sie aber mit der Kleinsten bei dem Kinderarzt ,

ihr Mutter rief sie dann an und sagte ihr das die Polizei bei ihr ( Mutter ) war und nach meiner Freundin gesucht haben... die Mutter selber hat keine Auskünfte bekommen von der Polizei aber auf dem Schreiben stand wohl dick gedruckt „Haftverfügung“ drauf mehr konnte man leider nicht sehen/lesen.

meine Freundin rief dann ihre Anwälte an und schilderte die Sache daraufhin haben diese bei Gericht - Polizei und Staatsanwaltschaft angefragt und nirgends liegt was vor ...

was heißt denn „Haftverfügung“.?
wohin kann sie sich noch wenden um zu erfahren was los ist .?

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