Hallo, ich beginne einen Werkstudentenjob, bei dem ich wöchentlich ca. 12-14 Stunden arbeiten werde, sowohl im Semester als auch in den Semesterferien. Daher würde ich gerne in den Semesterferien eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung ausüben. Weiß jemand, wie sich das verhält? Wenn ich den Werkstudentenjob in Steuerklasse I mache, muss die kurzfristige Beschäftigung dann in Steuerklasse 6 sein? Lohnt sich das Ganze dann überhaupt oder hat man zu viele Abgaben?
Vielen Dank