Hallo Maqua, Ich hab dir ma etwas rausgesucht und hoffe es hilft dir weiter. QUELLEN Nachweis: https://mobil.arbeitsagentur.de/

Regelbedarf Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Er beträgt seit dem 1. Januar 2013 bundeseinheitlich 382 €. Der Regelbedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 345 €. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 224 € und von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann 255 €. Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 289 €. Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 306 €. Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg II) stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

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Nur wenn dein Zimmer in der selben Wohnung liegt in der auch dein Arbeitgeber wohnt mußt du keinen eigenen Beitrag zum "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" ( neuer Name für GEZ) leisten , bzw. Wenn das Zimmer in den Geschäftsräumen deines Arbeitgebers liegt muß er für das Zimmer den Beitrag zählen, ob er sich dieses Geld von dir wieder holt liegt dann bei euch.

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Ich hab da eine gute Seite gefunden und glaube das du dort auf jedenfall Antworten findest.: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/01_thementeaser/startseite_450.html

Ich hoffe es hilft dir weiter:-)

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Ich kann mir nicht vorstellen das die Arge ein Besuchsrecht verwehren kann , es sei denn die Vormundschaft für deinen Behinderten Sohn liegt nicht mehr bei dir, was ich aus deiner Frage aber nicht ersehen kann, am besten wendest du dich an den VDK, die Adresse der Beratungsstelle in deiner Nähe findest du hier : http://www.vdk.de/deutschland/, dor wird dir auf jeden fall weiter geholfen, und die Kosten für den Mitglieds Beitrag muß die Arge auch übernehmen.

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