Ich kann dir nicht direkt deine Frage beantworten, aber wenn du eine Anzeige hast, kannst du dich trotzdem bei der Polizei bewerben.

Bei mir war es genau so, ich musste dann eine Schilderung der Situation abgeben und eine Rechtfertigung dazu schreiben.

Probieren schadet am Ende nicht. Hoffe das macht dir etwas Mut.

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Hi,

also nach TVÖD hast du eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende bei einer Unternehmensangehörigkeit von bis zu 5 Jahren. Wenn du im August Anfangen möchtest, müsstest du zum Ende des zweiten Quartals kündigen. Das wäre entsprechend der 30. Juni. Mit 6 Wochen Kündigungsfrist bedeutet das, die Kündigung muss 6 Wochen vorher abgegeben werden. Entspricht also dem: 19.Mai.

Vorher abgeben schadet nicht, später ist ungünstig dann ist die Kündigung unwirksam und du kannst erst zum 30. September kündigen.

Warum im Arbeitsvertrag auf die Kündigungsfristen lt. BGB 622 verwiesen wird, verstehe ich dann nicht wenn der TV gilt.

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