Es ist nicht ganz richtig, dass wenn man die Auszuege im Online bekommt, diese nicht mehr zugeschickt werden. Eine Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Kontoauszuege spaetestens nach 90 Tagen zuzuschicken, wenn der Kontoinhaber diese nicht selbst zieht. (Online-Ausdrucke sind Ausdrucke/Kopien, die z.B. das Finanzamt nicht annimmt, sonder i.d.R. nur Originale) Ratsam ist also, einmal im Monat die Auszuege selbst zu ziehen.

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Ich glaube, ich weiss welche Bank da gemeint ist. Und da muss ich schon etwas schmunzeln. Man gibt mit der Unterschrift auf dem Vertrag ein O.K. und akzeptiert die AGB, worauf auch die Vertragsbedingungen und das Preis- Leistungsverhaeltnis stehen. Viele lesen sich das nicht durch, zu klein und lang (Auch zum schmunzeln, es geht immerhin um GELD) Man kann zu jedem Zeitpunkt die KK mit einer bis zu 1monatigen Frist kuendigen (Auch in den AGBs). In der Regel ist die Bank kulant und zahlt die Jahresgebuehr anteilig wieder zurueck (Wie bei Krediten, vorzeitige Zahlung heisst weniger Zinsen fuer die Monate, indem man den Kredit nicht nutzt)

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Du kannst Buchungen auf der Kreditkarte, wie bei Lastschriften, 42 Tage nach Abbuchung das Ganze stornieren, i.d.R. durch Stornierungsprotokoll. Die Bank wird nicht sagen, dass die das Geld nicht zurueckbuchen wollen, sondern es wird ein Rueckbuchungsantrag an die jeweilige Bank des Haendlers geschickt. Natuerlich stehst du in der Beweispflicht. Rufe am besten dein Kreditkarteninstitut an und erklaere den Herrschaften das. Es kann sein, dass die Karte gesperrt und ausgetauscht ist, um etwaige Missbraeuche vorzubeugen. Es ist auch wichtig, dass man das zur Anzeige bringt und dies der Bank vorlegt. (Beweispflicht)

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hey, das ist fies gelaufen. Ich kenn das, nur ist der Betrag von 2.000 euro etwas höher gewesen, das Problem ist leider das gleiche. SMS gelten nicht als Beweis vor Gericht, dass ist das fast einzige, was du machen kannst, das Ganze zur Anzeige zu bringen, allerdings wird die wieder aufgehoben, wenn du keinerlei Beweise hast (Schiftstuecke mit Namen und Unterschrift, Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dir und dem "Glaeubiger" in schriftlicher Form. Zudem der dich leider echt "veraeppelt", er sagt, er ist arbeitslos, kann nichts zahlen und wenn du nach dem Geld fragst, beruhigt er dich, indem er dir pro Woche 50-100 Euro verspricht? Das ist utopisch. So leid mir das tut, aber wenn du nichts schriftliches mit dem hast, wird er so weitermachen und leider kommt er damit durch. Mach es so wie ich, wuensch ihm Alles Gute, in der Hoelle...

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Hallo, ich arbeite bei einer Bank explizit in der Kreditkartenabteilung. Eine Genehmigung kann 3 Laeufe nehmen (Sofort, Authorisierungscenter(Vom Haendler durchzufuehren), Betrug(Sicherheit durch Nachfrage der Bank)). Grundsaetzlich sind Kreditkartenabfragen in Echtzeit, dass ist sehr wichtig fuer z.B. Automietung oder Ticketbuchung mit der DB, etc., es wird sofort vom System des Haendlers eine Verbindung zum Kreditkarteninstitut aufgebaut um zu pruefen, ob das Limit ausreicht. Natuerlich gibt es sicherlich auch ein "Overlimit", wie beim Girokonto, eine Finanzierungskulanz der Bank,nur darauf wuerde ich mich nicht verlassen, zudem das auch nicht zulaessig ist, dass ist auf gut deutsch "Nicht dein Geld, worueber du verfuegst." Deswegen gibts auch hoehere Zinsen fuer "overlimit". Ergo, es ist nicht moeglich, dass erst eine Genehmigung erfolgt und danach eine Ablehnung, entweder oder u know ;-D

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