Hallo,

bin seit dem 01.02.2023 als Leiharbeiter tätig der Einsatz soll bis zum 31.01.2027 andauern also genau 48 Monate. Seit 2017 ist die Höchstüberlassungsdauer 18 Monate.

Die Frage kann ich die Kilometerpauschale absetzen oder nur die Entfernungspauschale?