Ich mache eine Ausbildung und bin schwanger geworden. Ich habe Beschäftigungsverbot bekommen und bekomme das selbe Gehalt vom Arbeitgeber, was ich letztes Jahr bekommen habe, obwohl ja das nächste Jahr schon angefangen hat. Beschäftigungsverbot wird soweit ich weiß berechnet, indem man den Durchschnitt der letzten Monate berechnet. Aber ich bin ja in der Ausbildung. Müsste ich da nicht das Gehalt erhalten, welches vertraglich abgeklärt wurde?