Ein Gerüst sollte man auf jeden Fall seiner Hausratversicherung melden, auch wenn man nicht verreist. Außerdem gilt, dass man dennoch die Risiken so gering wie möglich hält. Also vielleicht doch Freunde kommen lassen um nach dem Rechten zu sehen und vielleicht die Rollläden schließen, wenn man welche hat.

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Wenn die Nebenkostenabrechnung die formellen Anforderungen einer Nebenkostenabrechnung erfüllt, dann kann der Vermieter eventuelle inhaltliche Fehler noch nach der Verjährung korrigieren. Das sollte aber zeitnah passieren. War die Nebenkostenabrechnung aus formellen Gründen unwirksam, können nach Ablauf der Frist keine Korrekturen mehr gemacht werden.

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Ja, die Karte sollte sofort gesperrt werden. Sicher ist sicher und wenn man die Karte nicht mehr im Blick hat, dann ist es das einzig richtige sie sperren zu lassen.

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