Gemeinsames Treppenhaus bei Doppelhaus?
Hallo,
ich plane in Rheinland-Pfalz ein Doppelhaus auf einem Grundstück zu errichten; lt. Bebauungsplan sind je Haus 2 Wohneinheiten zulässig und um Platz zu sparen, möchte ich alle vier Wohnungen über ein gemeinsames Treppenhaus erschließen. Wer kennt sich aus und kann mir einen Tipp zur Argumentation gegenüber dem Bauamt geben - dies ist der Auffassung, dass je Haus ein Treppenhaus nötig ist.
Vielen Dank!
Recht
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