Hallo,

ich habe eine Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Und zwar wurde mit meinem PKW verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) überholt und dabei der Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt. So zumindest der Vorwurf. (Kennzahlen der Polizei: 141259 und 105136)

Als Zeuge ist nur ein Name genannt mit dem Zusatz "PHM". Ich kann mir nur vorstellen dass es sich eventuell um den Überholten handelt. Ein Foto- oder Videobeweis exisiert nicht.

Es wird mir ein Verwarnungsgeld angeboten in Höhe von 35€. Schon dass verstehe ich nicht. Laut Bußgeldkatalog ist für das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30€ und das fehlende Blinken 10€ teuer. Ausserdem haben mehrere Personen zugang zu meinem Fahrzeug und ich weiß nichtmehr wer vor 4 Wochen damit gefahren ist.

Wie verhält man sich am besten?? Einspruch einlegen oder einfach bezahlen und nicht weiter ärgern??