Den Vorschlag von sicherfrei finde ich schon o.k..Aber ganz ohne Einkommen. Deine Freundin sollte sich vielleicht mal nach einer Umschulung erkundigen, wenn sie für sich keine Möglichkeiten auf dem Schreinerarbeitsmarkt sieht. Diese werden auch unterstützt. Oder sie könnte noch eine zweite Lehre anfangen. Auch Aushilfsjobs ergeben sich immer wieder. Das wäre zumindest für die Überbrückung der Arbeitslosigkeit.Gruß Thekla
Wenn der Vater seine Tochter als Haushaltshilfe angemeldet hat und die entsprechenden Beiträge für sie abführt, dann kann es doch keine Probleme geben. Entsprechend kann er die Aufwendungen dafür bei seiner Steuererkärung geltgend machen. Eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag kann man sich auch im Internet runterladen.
Ich würde euch erstmal raten, die Bank um Aussetzung der Tilgungen zu bitten und vorerst nur die Zinsen zu zahlen, dabei kann auch schon einiges gespart werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ihr euch einen Nebenjob sucht um möglichst viel Geld beiseite zu bringen. Und wenn alles nichts hilft, dann fragt bei der Bank nach einer Zwischenfinanzierung nach. Eine Lösung wird sich sicherlich finden, somal eure Mutter wohl auch Lohnersatzleistungen bekommen wird, wenn sie nicht mehr arbeiten kann.
Du müsstest mit deinem Arbeitgeber besprechen, ob es nicht als Bonuszahlung laufen könnte, sondern er dir lieber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zahlen könnte, wenn allerdings hierfür die Voraussetzungen gegeben sind. Dabei denke ich an Benzingutscheine von bis zu monatlich €44, oder es können Kindergartenzuschüsse bis zur vollen Höhe des monatlichen Beitrags gezahlt werden, oder Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten Wohnung-Arbeit, etc.. Das hängt aber alles von deiner personellen und familiären Situation ab.
Wenn du eine Auslandskrankenversicherung hast, dann hättest du diese vor der Behandlung kontaktieren (Telefon, etc.) müssen, um mit ihr den Verlauf der Rechnungsbegleichung zu besprechen. Die hätten die Sache sicherlich übernommen, aber nicht deine Krankenkasse in Deutschland.
Nachdem du den Bankeinzug jederzeit wieder rückgängig machen kannst, würde ich dir dazu raten, da du nämlich nichts versäumen kannst.
Legt das Geld doch dann auf einem Sparbuch an, das kostet nichts und ist ausreichend.
Man bekommt dich mit Sicherheit ein Konto, wo man seinen Lohn einzahlen kann. Du hast mit Sicherheit keinen Anspruch auf einen Dispo, wenn du das meinst. Aber wenn lediglich Zahlungseingänge stattfinden, kann die Bank das doch nur begrüßen. Ansonsten lass dir den Lohn doch bar auszahlen.
Das kommt darauf an, ob du schon eine Hauptbeschäftigung hast, bei der du Beiträge zur GKV entrichtest, beispw. als Arbeitnehmer. Dann ist es so, dass geringe Einnahmen aus dem Gewerbe unschädlich sind, wenn zeitlich gesehen die Arbeitnehmerbeschäftigung den Großteil des Arbeitspensums einnimmt. Wenn du nur gewerbliche einkünfte hast und freiwillig ind die GKV einzahlst, dann musst du den Steuerbescheid einreichen.
Nein, das Kind ist immer bei dem Vollbeschäftigten mitzuversichern. Deine Lebenspartnerin sollte sich selbst aber dann doch über das Gleitzeitmodell versichern, vorausgesetzt sie arbeitet wirklich, denn das ist die günstigste Art einen Versicherungsschutz zu bekommen.
Das kommt ganz darauf an, ob noch eine Zinsausfallentschädigung gefordert wird.
Das ist wohl verhandlungssache, ob die das lieber selber in die Hand nehmen. Jedenfalls steht fest, wenn ihr für den Keller Miete bezahlt, dann müsst ihr diesen selbstverständlich auch nutzen können. Ich würde dem Wohnheim ein Schreiben zukommen lassen, indem ihr schreibt, dass der Keller so nicht zu nutzen ist und ihr die Miete kürzen werdet, wenn der Keller bis dto. nicht geräumt ist. Ihr könnt ja noch anfügen, dass ihr das ggf. selbst gegen Entgelt in die Hand nehmt.
Davon kannst du dich als Normalbürger/Arbeitnehmer nicht befreien lassen. Die Barmer EK hatte es mal im Programm, dass Patienten, die dem Hausarztmodell zugestimmt hatten, unter best. Voraussetzungen nur einmal jährlich dazu verpflichtet waren, die 10 € zu zahlen. Das wurde aber wieder aufgehoben.
hier, das habe ich für dich gegooglt: www.jasper-steuerberatung.de/Infoservice/Branchen/kuenstler/kuenstler_est_Zuordnung_einkuenfte.htm Eine zweite Steuernummer brauchst du jedenfalls nicht. Aber es ist zu unterscheiden, welcher Steuerart es zuzurechnen ist, sprich es kommt eben darauf an, wie du abrechnest. Dazu lies dir doch bitte den o. g. Link durch.
Ich würde auch fristlos kündigen. Was hast du schon zu verlieren. Geld bekommst du ja eh keins, also mit was sollte deine Chefin dich sonst in der Hand haben. Das ist ja schon fast Sklaverei. Das würde ich anzeigen!
Wenn jeder zusätzlich Einsicht in seine Abrechnung haben möchte, dann müssten die Ärzte wohl zusätzliches Personal dafür einstellen. Keine Sorge, die Krankenkasse überprüft doch die Abrechnungen. Die melden sich schon, wenn was nicht genau abgerechnet wird. Außerdem kann dir dadurch als Kassenpatient eh kein Geld verloren gehen. Du zahlst ja monatlich deine Beiträge. Die würden sich auch aufgrund der Durchsicht nicht ändern.
Der Anspruch eines Kindes auf Familienmitversicherung ist dann nicht mehr gegeben, wenn das Kind eigenes Einkommen von mehr als 360 Euro im Monat hat. Es kommt also ganz darauf an, wie hoch die monatliche Rente ist.
Ja, da ist es ähnlich wie wenn man mehrere Kinder hat und das Älteste dann altersbedingt aus dem Kindergeldanspruch rausfällt, dann rutschen die Jüngeren auch nicht nach, sondern man bekommt wie gewohnt das Kindergeld für die Anderen wie zuvor auch.
Du kannst nur hoffen, dass es dem Wächter zu dumm ist, sich mit dir rumzuärgern. Natürlich musst du zahlen. Du kannst ja auch nicht einfach aus dem Supermarkt ein Stück Butter mittnehmen ohne zu zahlen, nur weil du gerade keine Lust zum Zahlen hast!!!
Wie kommst du darauf, dass man keine gesonderte Auslandskrankenversicherung braucht? Wofür sollte man denn sonst diese abschließen? Ich würde in jedem Fall vorher mit der Krankenkasse in Kontakt treten und nachfragen. Soweit ich weiß sind ausländische Behandlungen in Grenzgebieten kein Problem, aber darüber hinaus denke ich nicht, dass es möglich ist. Wäre ja auch unlogisch. Für Unfälle bei Urlaubsreisen soll man ja auch zuvor die Versicherung kontaktieren, wenn es sich um Kosten handelt, die aufgrund ihrer Höhe nicht selbst ausgelegt werden können, wie das ja bei Kleinbeträgen (Apotheke, Arztbesuch) der Fall ist.