1. ...gut, dass du dich getrennt hast - mit per Haftbefehl gesuchten Leuten möchte man nicht sein Leben teilen - es sei denn man ist selbst von der Sorte (Extrembeispiel: Bonny und Clyde)
  2. Die Polizei wird dies auf keinen Fall tun - sie haben keinen Anlass dazu (ein Haftbefehl reicht dabei nicht aus), es sei denn es ist Gefahr im Verzug (Schreie oder Schüsse aus deiner Wohnung) oder es besteht Fluchtgefahr und die Polizei kann mit Sicherheit davon ausgehen, das der Ex sich in der Wohnung aufhölt. Das der Situation angepasste Mittel der Wahl ist hier das entscheidende Stichwort.
  3. Du musst der Polizei nicht mal die Tür öffnen, solange sie nichts von dir direkt wollen und du könntest eben durch die Tür die Wahrheit sagen, dass der Freund nicht mehr da ist und nicht mehr bei dir wohnt und du evtl. nicht weißt, wo er sich aktuell aufhält.
  4. Wenn sie einen richterlichen Beschluss haben deine Wohnung zu durchsuchen (dies ist kein Haftbefehl) können sie womöglich die Situation durchführen auch ohne deine Anwesenheit (sehr sehr unwahrscheinlich - Unversehrtheit der Wohnung ist ein hohes Recht - wie gesagt hängt von der Härte des Vergehens deines Ex's ab).
  5. Vllt. redest du mal mit deinem Ex -wenn möglich- und sagst ihm, du möchtest keine derartigen Probleme und er möge sich schnellstmöglich bei seiner neuen Meldeadresse behördlich anmelden.
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