Antwort
OK, das mit der Versicherungspflicht war mir ja wie gesagt bewusst.
Nur der BEGINN der Pflicht ist irgendwie unklar.
Konkret: Wenn ich am 12. Februar heirate: Ab wann genau muss das Kind in der PKV versichert sein?
Wie gesagt: Wenn das in diesem Fall direkt ab dem 12. Februar sein muss, dann ist es wesentlich sinnvoller, bis Ende Dezember mit dem Heiraten zu warten, um 10 Monate Beiträge für die PKV zu sparen... Die Steuerersparnis durch Zusammenveranlagung wird ja immer auf das ganze Kalenderjahr berechnet, so dass hier der Dezember-Termin trotzdem dazu führt, dass wir steuerlich ab 1.1. desselben Jahres zusammen veranlagt werden...