Bzgl. Auflösung der Erbengemeinschaft habe ich Folgendes gefunden, daher meine Theorie, dass dies ggf. steuerfrei sein könnte. § 3 Absatz 3 GrErwStG https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

Kann das ggf. jemand bestätigen, der sich mit der Sache besser auskennt?

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