Auf jedenfall zum Anwalt. Durch ein gerichtliches Mahnverfahren erreichst du da wenig. Am besten durch Klage die wirkliche externe IP-Adresse beim Provider einfordern. Der jenige, dem das Internet gehört, ist zur rechenschafft zu ziehen.
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Hallo fragender98, Versteuern musst du es auf keinen Fall. Dafür verdienst du viel viel viel zu wenig. Versteuern musst du dein Einkommen erst ab 1.000,00€ Brutto, erst über diese Grenze bist du Lohnsteuerpflichtig. Und deine 80 €... naja.. ich würde das ehe als Taschengeld ansehen ;) Also mach dir mal kein Kopf. (Siehe Taschengeldparagraph §110 BGB)