Ablesen der Zählerstände ohne Beschluss durch Fremdfirma?
Guten Tag.
Wir sind eine WEG mit 6 Eigentümern. Wir hatten einen HV Wechsel, da die alte HV ihr Geschäft aufgibt, altershalber.
In der ersten WEG Versammlung wurde festgelegt und auch protokolliert, dass die WEG weiterhin die Zählerstände selbst abliest und das Ergebnis der HV zusendet.
Vor ein paar Tagen hat uns die HV angeschrieben, dass eine Firma für die Ablesung der Zählerstände beauftragt wurde, obwohl der HV die Liste mit den Werten, die die Eigentümer / Mieter abgelesen haben, bekommen hat.
Benötigt es nicht einen Beschluss der WEG mit dem Aufterag an die HV, dass eine Firma zum Ablesen der Werte beauftragt werden kann?
Heizkosten,
Mietrecht
1 Antwort