HI, ich habe mich ein bisschen umgeschaut und finde diesen Link hier nützlich: http://www.cecu.de/1710.html Allerdings weiß ich nicht ob es einen Unterschied macht wenn die Pflegekraft deutsch oder ausländisch ist. Würde mich aber wundern.
Hmm als Hausfrau ist man am Ende auch selbständig ...
Ich denke schon, und wenn Island die Verhandlungen erfolgreich abschliesst, dann ist es sogar ein Land mehr...
Es muss klar ersichtlich sein welche Kosten für den Kunden entstehen. Bei dem Preis ist es nicht wirklich wert sih groß mit denen anzulegen. Ich würde einfach nochmal den Preis für einen Monat bezahlen und dann Kündigen. Wenn es aber Probleme gibt kannst du letztlich auch klagen.
In Zukunft einfach sofort kündigen, dann hat man solche Probleme erst gar nicht ;-)
Schau dir mal folgenden Link an:
http://www.ehescheidung-stuttgart.de/scheidung/prozesskosten_absetzen/
Da ist nochmal genau beschrieben was mein Vorredner schon erwähnt hat. Vielleicht bringt das mehr Klarheit:
"Weiterhin gilt, dass die Prozesskosten nur dann absetzbar sind, wenn sie die persönlich zumutbare Belastung (beträgt je nach Familienstand, Steuerklasse und der Zahl der Kinder ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte) übersteigen.
Die Kosten für die außergerichtliche Beratung und Vertretung sind leider nicht steuerlich absetzbar. "
Was willst du den dagegen machen. Mann kann sie ja nicht zwingen...
Wobei ich nicht ganz den finanziellen Aspekt der Frage sehe...
Also das e-post-Brief-Verfahren ist nicht unbedingt sinnvoll. Ich habe letztens einen Bericht von Stiftung Warentest gelesen (wird sicher leicht auf google zu finden sein) der gesagt hat, dieses Verfahren wäre recht umständlich und finanziell kein Vorteil zur normalen Post. Demnach sollen auch beim e-Brief die Kosten bei 55 Cent liegen. Und wenn man zusätzliche Seiten ausdrucken lassen will dann gibt es noch mal Aufschlag. Zusätzliche Dienste wie Einschreiben haben dann nochmals einen Aufschlag zur Folge...
Also ich finde das komplett richtig, dass man solche Leute nicht betrunken in den Flieger lässt. Wenn man sich als erwachsener Mensch nicht so benehmen kann, dass man in einem ordentlichem Zustand zum Flieger geht, dann sollte man auch keine Kosten rückerstattet bekommen, sondern den Flug einfach verpassen!!!
Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. hat eine gute Seite mit Infos über Mutter-Kind-Kur. Einfach mal bei Google suchen
kommt drauf an wie gern du den anderen hast...
Der Bank ist es doch egal wie man das Geld verwendet, sie will es auf jedenfall zurück haben! Ich frag mich eher wie er an das GEld gekommen ist weil er hat bestimmt nicht gesagt, das er ein Dahrlehn für Glücksspiel aufnehmen will, oder?