Hallo an alle.
Ich habe folgende Frage zur Unterhaltsleistung meines Vaters laut dem BAföG-Bescheid.
Ich mache derzeit meine 2te Ausbildung die nichts mit der 1.ten zu tun hat. In diesem Sinne habe ich BAföG beantragt.
Nun bekomme ich aber nur eine Teilförderung und mein Vater soll für den Rest Betrag aufkommen. Zum Verständnis: Ich lebe seit 4 Jahren in meinem eigenen Haushalt, also nicht mehr bei meinen Eltern.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Am Telefon wurde mir gesagt das mein Vater keinen Widerspruch einlegen kann sondern nur eine Erklärung warum er nicht zahlen soll/will. Und ich eine Erklärung warum ich diesen Schulischen Werdegang mache.
Von anderen Mitschülern weiß ich das sie die volle Summe (465,-) bekommen und keiner der Elternteile Unterhalt zahlen braucht.
Nun zu meiner Frage, MUSS mein Vater wirklich noch zahlen? Was passiert bei der Überprüfung, wird die Zahlung eingestellt? Wird mein Staatliches Kindergeld angerechnet?
Ich danke euch für eure Antworten!