Hallo alle zusammen,

die Frage scheint etwas älter zu sein, aber das Problem an sich ist noch aktuell. Daher möchte ich, auch für diejenigen, die aktuell vor dem Problem stehen, etwas aufklären. Es gibt immer noch Finanzämter, die diese Zahlungen trotz eindeutigen BMF- und OFD-Schreiben nicht als Sonderausgaben anerkennen möchten. Zahlungen in die türkische Rentenversicherung "SGK" sind Sonderausgaben.

Die Thematik wurde auf der unten angegebenen Seite ausführlich erläutert. Daher nicht kleinbei geben, falls ein Finanzamt diese Zahlungen nicht anerkennen sollte, sondern Einspruch einlegen. Selbstverständlich müssen die Einzahlungen jedoch nachgewiesen werden.

http://kanzlei-oeksuez.de/steuerliche-behandlung-von-einzahlungen-in-die-tuerkische-rentenversicherung/

Viele Grüße 

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