Hallo,

da Du erst 15 Jahre alt bist, bist Du nur "bedingt geschäftsfähig". Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte nur mit Einverständnis deines Erziehungsberechtigten (Eltern) wirksam sind. Liegt das Einverständnis deiner Eltern nicht vor, sind Rechtsgeschäfte nicht wirksam.

Der Käufer hat somit keinen Anspruch auf Schadenersatz, da alle Rechtsgeschäfte die Du abschließt, "schwebend unwirksam" sind.

Schreibe dem Käufer, dass Du erst 15 Jahre bist und Du das Angebot ohne Wissen und Einwilligung deiner Eltern eingestellt hast und das Geschäft damit unwirksam ist. Entschuldige Dich anständig und sage ihm, dass Du damit dein Taschengeld aufbessern wolltest und schicke ihm schon mal sein Geld zurück.

Damit sollte das schon erledigt sein.

Sollte der Käufer tatsächlich einen Rechtsanwalt einschalten, muss er diesen auch erstmal bezahlen für die Beratung etc. Und der Anwalt wird ihm das Gleiche sagen. Eine Klage vor Gericht ist für den Käufer aussichtslos.

Und lass in Zukunft solche Sachen... Geh Zeitungen austragen oder in den Ferien jobben.

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