Hey, wenn das Gartenhaus im Mietvertrag steht darf es nicht vom Vermieter abgerissen werden. Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Kosten Verteilung Änderungen beschlossen die ich leider nicht kenne. Aber es ist sicher das der Vermieter nicht abreißen darf . Wünsche noch eine angenehme Zeit 👍🏻

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