Hallo, ich denke, dass es darauf ankommt, ob das Haus von der Schwester oder sonst wem bewohnt wird. Aber selbst, wenn nicht und die Immobilie leer steht, müsste man ja einen Schlüssel herausklagen. Dies ist m.E. hier gar nicht notwendig. Es muss hier eine Erbauseinanderset- zung beantragt werden. Ich würde die Schwester erstmals gütlich schriftlich um ein Gespräch anfragen, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellt. Vielleicht will sie die Immobilie ja übernehmen und macht selbst einen realisti- schen Preisvorschlag. Oder es wird von beiden oder einer Partei ein Gutachter bestellt, der die Immobilie schätzt. Wird der Zugang des Gutachters zur Immoblie verhindert, wird wohl eine gerichtliche Erbauseinandersetzung unumgänglich sein. Eine Erbauseinandersetzung kann Ihre Schwester dann nicht mehr verhindern. Und noch ein Rat: Auch bei einer amtlich angeordneten Schätzung kann es Fehler geben. Durch eine amtlich angeordnete Schätzung habe ich zwischenzeitlich einen Schaden von etwa 100.000 EURO. Ich würde deshalb auch immer raten, sich auch selbst kundig zu machen.

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