Schwierige Situation!
Zu Lebzeiten wurde vom Haupterben an den Enkel 50 % einer Immobilie verschenkt (Schenkung). Die anderen 50 % wurden vor Jahren an 3 Miterben aufgeteilt und im Grundbuch eingetragen. Die Immobilie hat eine Einliegerwohnung, der Mietvertrag läuft auf einen der Miterben, die Mieteinnahme bekommt der Haupterbe, der den Enkel beschenkt hat. Der Schenker/Haupterbe geht ins Heim und die Kosten werden von diesen Mieteinnahmen bestritten.
Hierzu meine Frage: Tritt trotzdem das Nießbrauchrecht ein und die Möglichkeit eines Pflichtanteils für die drei Miterben ohne Abzüge (während der Jahre, wo der Haupterbe noch lebt), da es sich durch den Nießbrauch um keine echte Schenkung handelt? Oder sollte der Miterbe schleunigst den Mietvertrag ändern und der Name als Vermieter von demjenigen eingetragen werden, der das Geld bekommt und damit das Heim bezahlt?
Schwierige Konstellation, im Guten getroffen und hinterhältige Entwicklung!