Liebe Steuer-Experten,
folgende Situation liegt vor:
Aus steuerlichen Gründen benutzen meine Frau und ich immer die gemeinsame Veranlagung bei der Einkommenssteuererklärung.
Ich habe ein Gewerbe für Kleinunternehmer mit dem ich 'Lego Bausteine' handle. Ich bleibe hier knapp unter 22.000 Euro Jahres-Umsätze, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen. Das Gewerbe läuft nur auf meinem Namen.
Meine Frau ist nun auch am überlegen ein Gewerbe für Kleinunternehmer mit 'Lego Bausteine' nur auf ihren Namen zu eröffnen.
Daher nun meine Frage zur gemeinsamen Veranlagung:
Ist es möglich, dass sowohl meine Frau als auch ich jeweils ein Kleingewerbe im gleichen "Bereich Lego Handel" haben und von der Umsatzsteuer befreit sein können, wenn wir beide jeweils unter 22.000 € bleiben oder ist es nicht möglich bei der gemeinsamen Veranlagung jeweils ein eigenes Kleingewerbe im gleichen Bereich zu haben, um von der Kleinunternehmer-Regelung jeweils profitieren zu können, weil wir dann gemeinsam veranlagt über 22.000 Euro Umsätze liegen?
Leider habe ich hierzu nichts im deutschen Steuergesetz gefunden.
Über jegliche Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar!
Viele Grüße
Sören