Ich antworte einmal hier, um den Überblick zu bewahren. Vielen Dank für eure Beiträge, ein paar Sachen haben sich mir jetzt erschlossen.

zu Frage 1: hier sollte im Einzelfall die Krankenkasse kontaktiert werden, welche Tätigkeit überwiegt (zeitlich./finanziell). Wird die nebenberufliche Tätigkeit jedoch als Nebenberuf anerkannt ist es quasi egal wieviel man hier verdient, man würde hierfür keine KV-Beiträge zahlen müssen - richtig?

zu Frage 2: KV-Beiträge müssen also nur abgeführt werden wenn meine nebenberufliche Tätigkeit eigentl. meine hauptberufliche Tätigkeit ist - richtig? RV-Beiträge müsste ich als Freiberufler so oder so gar nicht abführen (außer bei Handwerk) - richtig?

zu Frage 3: Diese Frage hat sich leider noch nicht geklärt ... es ist also nicht möglich nur für z.B. 3 Monate KV-Beiträge aus der Freiberuflichkeit zu zahlen und dann die Freiberuflichkeit wieder einzustellen ohne hier weitere KV-Beiträge zahlen zu müssen?

zu Frage 4: Die 17500€ beziehen sich nur auf das erwirtschaftete Einkommen aus der Selbständigkeit und hat nichts mit dem Einkommen aus anderen Festanstellungen zu tun - richtig? Die 17500€ würden dann jedoch auch versteuert werden (EÜR), lediglich ein erwirtschaftetes Einkommen aus der Freiberuflichkeit bis zu einer Höhe von 8354€ (Stand 2014) wären steuerbefreit - richtig?

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