Hallo, ich habe ein wenig recherchiert und folgendes beispiel (bonn)gefunden:

"Nach dem Straßenreinigungsgesetz NW können Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen erhoben werden, soweit die Straßen durch die Gemeinde gereinigt werden. Die Straßenreinigungsgebühr wird auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Straßenreinigung erhoben. Dabei wendet die Stadt Bonn den sog. Frontmetermaßstab an, d.h. maßgeblich ist grundsätzlich die dem Hauptzug der erschließenden Straße zugewandte Grundstückseite."

und weiter:

"Je nach Reinigungshäufigkeit der Straßenreinigung multiplizieren sich die Gebührensätze."

"Der Bedeutung der Straßen entsprechend erfolgt nach einem Allgemeinabschlag in Höhe von 5% der Gesamtkosten und einem Abschlag für "Winterdienst" (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) als Ausgleich für das Allgemeininteresse an Straßenreinigung eine Differenzierung bei den Gebührensätzen für +Anliegerstraßen (100%) +innerörtliche Straßen (90%) +überörtliche Straßen (70%)"

aufjeden fall sollte ihr bekannter bei der zuständigen gemeinde nachfragen. und so wie ich den text verstanden habe, muss man weniger zahlen, wenn man die straße selbst reinigt. Viel Glück weiterhin

...zur Antwort