Er hat keine Vollmacht, er übt die Stellvertretung aus oder ist Bote!

Vertretung Jeder, der ein Rechtsgeschäft abschließen will, es aber nicht selbst vornehmen möchte, kann sich grundsätzlich vertreten lassen. Die Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen (§ 164 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Vertreter handelt in fremdem Namen für fremde Rechnung. Da der Vertreter aus einem derartigen Geschäft weder berechtigt noch verpflichtet wird, spielt die Frage der Geschäftsfähigkeit für ihn keine Rolle (§ 165 BGB). Ein beschränkt Geschäftsfähiger, zum Beispiel ein Minderjähriger, kann daher Stellvertreter sein. Dagegen kann ein Geschäftsunfähiger keine Vertretung ausüben. Allerdings kann er Botenfunktion haben. Dann gibt er aber nicht eine eigene Willenserklärung ab, die für den Vertretenen wirkt (wie bei der Vertretung), sondern er überbringt lediglich als Bote die Willenserklärung eines anderen.

Quelle: http://www.kredit-consultant.de/vollmacht-willenserklaerung.html

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Wenn vereinbart wurde, das die Rückzahlung erst im März 2012 beginnt, dann brauchst Du nun keine Sorge haben, dass der Kredit sofort fällig gestellt wird. Sprich mit der Bank, woher kommen die Abbuchungen über 74 euro und 247 Euro? Biete an die 300 Euro Überziehung zurückzuführen, wenn sie berechtigt sind und lege Deinen klaren Plan (hinsichtlich Magisterarbeit, Stellensuche usw) vor, dann wirst Du sicherlich auf Verständnis stossen.

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Moneybookers ist ein E-Geld-Institut mit Firmensitz in Großbritannien für das Bezahlen im Internet, z. B. bei Internet-Auktionen. Moneybookers ermöglicht es ähnlich wie PayPal Sofortüberweisungen durchzuführen. (quelle:wikipedia) sorry - zu den E-chips kann ich dir leider nichts sagen. hoffe selbst auf weitere antworten, da mir der begriff nichts sagt.

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Hier gibt es einige Meinungen dazu: http://www.finanzfrage.net/frage/finanzierung-ueber-hypostar-wuerdet-ihr-bei-diesem-finanzierer-kunde-werden-wollen

Aus meiner Sicht ist es ein Finanzierungsvermittler, der mit mehreren Banken zusammenarbeitet. Mit Sicherheit erhält er dafür Provisionen, die im Endeffekt Du dann bezahlst!

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Bis zum Jahr 2003 konnten sich gesetzlich krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen von den meisten Zuzahlungen befreien lassen. Seit Anfang 2004 jedoch wurde die sog. Härtefallregelung weitestgehend abgeschafft. Das war die alte Regelung: Empfänger von Sozialleistungen Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe und Bezieher von Ausbildungsförderung oder BAföG waren durch die Härtefallregelung besonders geschützt und von den Zuzahlungen (außer bei Krankenhausaufenthalten und Kieferorthopädie) befreit. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2004 gestrichen.

Quelle: http://www.dewion.de/krankenversicherung/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkasse-bvz.shtml

Erkundige Dich ggf. bei der Grundsicherungsstelle!

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Meines Wissens wird für die Umrechnung der tagesaktuelle Umrechnungskurs der Landeswährung in Euro genutzt. Also der Tag des Einsatzes müsste maßgeblich sein!

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Anteilige Kosten für das Arbeitszimmer, z.B. Reinigung, Heizung! Alle Arbeitsuntensilien, die Du für Deine Tätigkeit brauchst. (Schreibmaterial, Computer, Telefon) sowie Fahrtkosten zu den Auftraggebern und z.b. Portokosten

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Ich bin kein Experte - aber ich kenne einige Leute, die selbst Wald gekauft haben. Als sichere Anlagequelle und um gewinnbringend Holz zu vertreiben. Könnte mir also vorstellen, dass Forstinvestments zukunftsträchtig sind.

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Eine Hausratversicherung würde bei Einbruch im eigenen Heim meines Wissens zahlen. Im Ausland ist das meines Erachtens nicht versichert. Die meisten Hotels bieten Safes an, wenn da was wegkommt, dann ist es versichert. Also Safe nutzen!

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Meines Wissens verlangen die Versender einmalig Versandgebühr z.B. 3,95 Euro. Wenn man etwas bestellt, dann akzeptiert man das. Die verlangen ja für 2 Teile nicht 7,90 Euro usw. Demnach mußt Du die Kosten tragen, wenn Du ein Teil behältst.

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Meine Wissens regeln das die Seniorenwohnheime selbst in ihren Vertragsbedingungen. Wenn man einen Anspruch mittels eines Vorvertrages erweben möchte, dann verlangen viele Wohnheime ein Wohndarlehen, das dann sofort eingezahlt werden muß. Die Verzinsung erfolg individuell, z.B. 4%. So war das bei einer Tante von mir.

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